Lärm und laute Maschinen kombiniert mit Lagerregalen sowie unübersichtlichen Produktionshallen: Wenn Ihre Arbeitsumgebung so aussieht, dann ist Ihnen auch klar, dass durch gewisse Hindernisse Arbeitsunfälle nicht auszuschließen sind. Kommt es zu einem Unfall rund um den Arbeitsplatz, ist die richtige Vorgehensweise gefragt. Doch wie definiert sich ein Arbeitsunfall, welche Pflichten gelten und warum ist die richtige Vorgehensweise wichtig? Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was ein Arbeitsunfall genau ist und was zu tun ist.

Hintergrund: Was zählt als Arbeitsunfall?

Um im Fall der Fälle richtig zu handeln, sollten Sie sich im Klaren sein, welche Kriterien einen Arbeitsunfall definieren. Damit Sie wissen, was genau einen Arbeitsunfall ausmacht und was Sie tun müssen, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Grundsätzlich ist immer von einem Arbeitsunfall die Rede, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
  • Hierbei zählen sämtliche Verletzungen, die sich Arbeitnehmer direkt am Arbeitsort und während der Arbeitszeit.
  • Als Arbeitsunfall gilt außerdem, wenn sich ein Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung eine Verletzung zuzieht. Hierunter fallen Betriebsausflüge, Betriebsfeiern oder Training beim Betriebssport.
  • Kommt es während einer Dienstreise zu einem Gesundheitsschaden, gilt dies ebenfalls als Arbeitsunfall.

Sonderform: Zählt ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit auch zum Arbeitsunfall?

Ja. Auch der Arbeitsweg steht in direkter Verbindung mit der Betriebsstätte. Hierbei gilt sowohl der Weg vom eigenen Zuhause zur Arbeit als auch von der Arbeit wieder nach Hause. Unfälle, die sich auf den Arbeitswegen ereignen, zählen als Arbeitsunfälle und erhalten die genaue Bezeichnung „Wegeunfälle“. In diesem Kontext sind weitere Situationen eingeschlossen:

Person geht barfuss auf einem hoelzernen Gehweg
  • Wochenendpendler
  • Fahrgemeinschaften
  • Ablieferung der Kinder bei der Kita, im Kindergarten oder in der Schule
  • Grundsätzlich bei Umwegen, z.B. im Falle eines Staus oder Umleitungen

Wer entscheidet, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist?

Arbeitsunfälle sind durch den Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch SGB VII § 8 geregelt:

 

„§ 8 Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, § 3 oder § 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
(2) Arbeitsunfälle sind auch:

  1. Unfälle auf Wegen nach und von dem Ort der Tätigkeit (Wegeunfälle),
  2. Unfälle bei der Ausübung von Tätigkeiten, die mit einer versicherten Tätigkeit in rechtlichem Zusammenhang stehen, auch wenn sie nicht unmittelbar der Erfüllung der Arbeitspflichten dienen.“

Vorgehen: Was müssen Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber im Fall eines Arbeitsunfalls tun?

Plötzlich, überraschend, unvorhersehbar: Unfälle passieren immer dann, wenn niemand damit rechnet. Kommt es dennoch zu einem Betriebsunfall, heißt es handeln. Doch was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun? Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen:

 

  1. Erste Hilfe leisten

Verletzt sich ein Kollege oder eine Kollegin in Ihrer unmittelbaren Nähe, sollten Sie sich zuerst um das körperliche Wohl des bzw. der Verletzten kümmern. Führen Sie notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen durch, greifen Sie zum Verbandskasten, holen Sie geschulte Ersthelfer oder rufen Sie den Notarzt.

 

  1. Arbeitsunfall melden

Im nächsten Schritt ist es erforderlich, dass Sie den Dienstunfall sofort dem direkten Vorgesetzten bzw. dem Arbeitgeber melden. Da der Arbeitsunfall im beruflichen Umfeld passiert, gelten auch offizielle Abläufe und Pflichten. Was genau müssen Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall tun?

 

  • Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, bei Arbeitsunfällen die Meldepflicht einzuhalten.
  • Hierzu zählt, dass die Personalabteilung des Arbeitgebers den Dienstunfall sorgfältig im Verbandbuch dokumentiert.
  • Danach muss der Arbeitgeber den Ablauf des Arbeitsunfalls sofort an die Berufsgenossenschaft weitergeben.

 

  1. Arbeitsunfall dokumentieren

Sobald sich ein Dienstunfall im Unternehmen ereignet, ist die Personalabteilung des Arbeitgebers dafür verantwortlich. Wenn es darum geht, den Arbeitsunfall zu melden bzw. zu dokumentieren, müssen die Mitarbeiter der Arbeitsstätte genau wissen, was zu tun ist. Für eine korrekte und vollständige Dokumentation des Betriebsunfalls können Sie sich als Leitfaden an den klassischen W-Fragen entlang arbeiten:

Eine Person in orangefarbener Warnweste im Hintergrund, während im Vordergrund die Beine einer auf dem Boden liegenden Person zu sehen sind.
  • Wer ist der Betroffene? Schildern Sie in der Unfallanzeige, wer durch den Arbeitsunfall verletzt wurde und wer die direkten Ersthelfer waren.
  • Wann ist der Arbeitsunfall passiert? Melden Sie mit genauer Zeitangabe, wann sich der Arbeitsunfall ereignet hat.
  • Wo ist der Arbeitsunfall passiert? Melden Sie im Bericht auch die konkrete Ortsangabe, wo sich der Arbeitsunfall zugetragen hat.
  • Wie kam es zum Arbeitsunfall? Melden Sie auch, wie bzw. warum es zum Arbeitsunfall kam. Welche Gegebenheiten, Hindernisse, Rahmenbedingungen haben zum Betriebsunfall geführt?

Ab dem Tag, an dem sich der Dienstunfall ereignet, ist die Länge des Krankheitsausfalls zu beachten. Ist der Arbeitnehmer nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Unfallversicherungsträger in Kenntnis zu setzen. Dies muss über eine offizielle Unfallanzeige an die BG (Berufsgenossenschaft) geschehen. Damit das Vorgehen seinen korrekten Lauf nimmt, ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber sofort über den Unfallhergang informiert.

  1. Durchgangsarzt aufsuchen

Zur offiziellen Vorgehensweise mit einem Arbeitsunfall zählt außerdem, dass der verletzte Mitarbeiter noch am Unfalltag einen Durchgangsarzt aufsucht. Durchgangsärzte sind Experten, die sich insbesondere mit Arbeitsunfällen auskennen. Hier behandelt der Mediziner äußere Verletzungen und checkt den Arbeitnehmer ebenfalls durch, um etwaige innere Verletzungen auszuschließen. Zudem stellt der Durchgangsarzt die Diagnose und das weitere Vorgehen fest:

Zuständigkeit: Wem muss der Arbeitgeber den Arbeitsunfall melden?

Ereignet sich im Unternehmen ein Unfall, ist es notwendig, dass die Personalabteilung des Arbeitgebers sofort die Berufsgenossenschaft informiert.

Verantwortung: Wer übernimmt bei einem Arbeitsunfall die Haftung?

Ein wichtiger Aspekt bei der Klärung von Arbeitsunfällen ist die Zuständigkeit. Wer haftet, wem kommen weitere Aufgaben zu und was müssen die Verantwortlichen tun?

  • Die Verantwortung bzw. Haftung bei einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Sie gilt in diesem Rahmen als Unfallversicherungsträger.
  • Dies umfasst die entstandenen Schäden und Folgekosten.
  • Sämtliche Auswirkungen trägt die zuständige Berufsgenossenschaft (Abkürzung: BG) oder Unfallkasse, die alle Versicherten bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg absichert.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und bei Bedarf für Rentenzahlungen oder andere Entschädigungen
  • Der Arbeitgeber haftet in der Regel nicht direkt für die Kosten, da er durch die Beiträge zur Unfallversicherung abgesichert ist.
  • Allerdings kann der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden, wenn grobe Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften vorliegen.

Absicherung: Was müssen Arbeitgeber tun, um Arbeitsunfälle zu reduzieren?

Abgesehen von der korrekten gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, Arbeitnehmer gegen Verletzungen zu schützen und bei potenzieller Unfallgefahr auszurüsten. Die gesetzliche Grundlage, die Arbeitgeber zur Bereitstellung von Schutzkleidung, wie beispielsweise Sicherheitsschuhen, verpflichtet, findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung). Hier die relevanten Vorschriften:

  • 3 ArbSchG: Die Grundpflichten des Arbeitgebers
  • 5 ArbSchG: Die Gefährdungsbeurteilung
  • PSA-Benutzungsverordnung (§ 2 Abs. 1)
  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (Berufsgenossenschaften)

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Die passende Schutzausrüstung ist in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar und oft sogar gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dabei muss Schutzausrüstung den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, die dem jeweiligen Arbeitsumfeld angepasst sind. Mit uvex haben Sie einen Partner, der Ihnen nicht nur umfassenden Schutz bietet, sondern kontinuierlich neue, innovative Lösungen bereitstellt.

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Finanzierung: Wer übernimmt beim Arbeitsunfall die entstehenden Kosten?

Als Versicherungsträger kommt die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft, BG) bei einem Arbeitsunfall für die Kosten auf. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, wie die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt wird und was der Arbeitgeber im Kontext eines Arbeitsunfalls tun muss:

  • Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt im Rahmen eines sogenannten Umlageverfahrens.
  • Damit alle Arbeitnehmer dem Versicherungsschutz unterliegen, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung
  • Hierfür ist es erforderlich, dass jedes Unternehmen ab der Gründung Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Am Ende eines jeden Kalenderjahres muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde folgende Angaben mit den Lohnnachweisen übermitteln: 1) Anzahl der Versicherten, 2) Arbeitsentgelte, 3) geleistete Stunden.
  • Diese Informationen stellen die Grundlage dar, woraus die Beiträge zur Unfallversicherung errechnet werden.

Anspruch: Welche Leistungen stehen Betroffenen im Falle eines anerkannten Arbeitsunfalls zu?

Wenn sich aus einem Arbeitsunfall eine Berufsunfähigkeit ergibt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser Grundsatz garantiert, dass Versicherte finanziell abgesichert bleiben, während sie sich im Krankenstand befinden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten nicht direkt, sondern greift erst nach einer bestimmten Zeitspanne.

  • Lohnfortzahlung auch beim Arbeitsunfall: In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn oder das Gehalt weiter, wie es auch bei sonstigen Krankheitsfällen der Fall ist.
  • Übergang zum Krankengeld: Ab der siebten Woche nach dem Arbeitsunfall wird die Lohnfortzahlung durch das sogenannte Verletztengeld ersetzt, das von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird.
  • Höhe des Verletztengeldes: Das Krankengeld beträgt in der Regel 80 % des regulären Bruttogehalts und darf das übliche Nettogehalt des Arbeitnehmers nicht übersteigen.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Voraussetzung ist, dass der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bestätigt wurde.

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