Sitzt Ihr Schuh perfekt? Diese Frage können nur sehr wenige Menschen mit einem wahrheitsgemäßen Ja beantworten. Ein perfekt sitzender Schuh ist wichtig für Ihre Gesundheit: Vor allem bei einer Arbeit, die vorwiegend im Gehen oder Stehen ausgeführt wird, führen schlechtsitzende Arbeitsschuhe zu starken Schmerzen und dauerhaften gesundheitlichen Schäden. Individuell angepasste Sicherheitsschuhe und orthopädische Einlagen sind die Lösung für schmerzfreies und gesundes Arbeiten. Wir klären in diesem Blogartikel auf, wer die Kosten für Ihre individuellen Einlagen übernimmt.
Wer zahlt Einlagen für Sicherheitsschuhe?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Fußkomfort und Ihre damit verbundene Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten:
- Individuell angepasste Sicherheitsschuhe (PSA)
- Individuell erforderliche orthopädische Ausstattung
Für viele Arbeiter reicht ein individuell angepasster Sicherheitsschuh bereits aus, um bei der Arbeit beschwerdefrei zu bleiben. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dafür zuständig, seine Mitarbeiter mit individuell angepassten Berufsschuhen auszustatten. Diese müssen sowohl den allgemeinen ergonomischen Anforderungen als auch den gesundheitlichen Erfordernissen für die entsprechende Tätigkeit entsprechen.
Laut gesetzlicher Unfallverhütungsvorschrift ist daher ausschließlich der Arbeitgeber für die Kostenübernahme von individuell angepassten Sicherheitsschuhen (persönliche Schutzausrüstung) verantwortlich, wenn diese nach eingehender Prüfung für den Arbeitsbereich notwendig ist.
Benötigt ein Mitarbeiter allerdings individuelle Sicherheitsschuhe über den ergonomischen Standard hinaus, müssen für diesen orthopädische Einlagen oder Sicherheitsschuhe individuell hergestellt werden. Die erste Anlaufstelle für orthopädischen Fußschutz ist der Facharzt, welcher untersucht, ob Sie tatsächlich orthopädischen Fußschutz benötigen. Anschließend sollten Sie sich im Sanitätshaus beraten lassen und einen Kostenvoranschlag für Ihre individuellen Einlagen anfordern. Auch die Kosten für orthopädische Einlagen und Sicherheitsschuhe kann der Arbeitgeber übernehmen – er muss es allerdings nicht.
Kann oder will der Arbeitgeber die Kosten für die orthopädische Ausstattung nicht übernehmen, sind die Sozialversicherungsträger, die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Rentenversicherung mögliche Kostenträger. Ob diese die Kosten auch in Ihrem Fall übernehmen, wird vorher eingehend geprüft.
Einlagen für Sicherheitsschuhe: Was zahlt die Rentenversicherung?
Benötigen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls orthopädische Sicherheitsschuhe oder Einlagen, übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten. Ansonsten kann bei einem Sozialversicherungsträger ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)“ gestellt werden.
Doch beachten Sie, welche Kosten der Sozialversicherungsträger wirklich übernimmt – folgend eine kurze Aufstellung der Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung:
- Einlagen in Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen oder Berufsschuhen
- Orthopädischer Fußschutz:
- Zurichtung eines Sicherheitsschuhes, Schutzschuhes oder Berufsschuhes
- Beschaffung von maßgefertigten orthopädischen Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen oder Berufsschuhen
- Beschaffung von Modulschuhen, die durch eine Behinderung erforderlich sind
- Reparatur des orthopädischen Anteils der Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe à nur dann, wenn ein Nachweis der Reparaturbedürftigkeit von einem Orthopädieschuhmacher vorliegt
Nachdem geklärt ist, welche Art von Fußschutz die Deutsche Rentenversicherung zahlt, gilt nun herauszufinden, wie hoch die Förderung in Abhängigkeit der Verordnung und des Kostenvoranschlags ist.
Haben Sie alle persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten für Einlagen in Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen oder Berufsschuhen komplett übernommen. Soweit von Ihrem Arbeitgeber keine Pflicht besteht die Kosten zu übernehmen, werden die Kosten vom Sozialversicherungsträger in vollem Umfang getragen. D.h. bei Zurichtung oder Reparatur Ihrer orthopädischen Arbeitsschuhe bezieht sich die Kostenübernahme lediglich auf den orthopädischen Anteil des Schuhs. Da jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung auszustatten, trägt dieser die Kosten für die Herstellung der baumustergeprüften Sicherheitsschuhe und der Sozialversicherungsträger übernimmt nur die Kosten für die orthopädischen Einlagen oder Anpassungen.
Von den Gesamtkosten wird immer der Pflichtbeitrag für ergonomische Arbeitsschuhe vom Arbeitgeber abgezogen – pro Schuh beträgt der Eigenanteil des Arbeitgebers 40 Euro. Dies gilt nicht für Einlagen und Zurichtungen.
Zu beachten ist, dass die Kostenübernahme ausschließlich vor der Beschaffung des orthopädischen Fußschutzes möglich ist und nicht im Nachhinein beantragt werden kann!
Antrag zur Kostenübernahme von Einlagen für Sicherheitsschuhe
Für die Beantragung einer Kostenübernahme müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Erwerbstätigkeit muss aufgrund von körperlicher Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein
- Durch die Leistung der Rehabilitation wird die Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit abgewendet oder verbessert
- Der Eintritt Ihrer Berufsunfähigkeit kann abgewendet werden
- Bei Antragstellung (Antragsunterlagen über untenstehenden Button herunterladen):
- Sie haben die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder
- Sie beziehen bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
- Sie haben in den letzten 2 Jahren für 6 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung erhalten oder
- Sie haben innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Tätigkeit bis zur Antragstellung ausgeübt oder waren nach einer solchen Beschäftigung arbeitslos/arbeitsunfähig oder
- Sie sind bereits vermindert erwerbsfähig oder erwarten dies in absehbarer Zeit und haben die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt.
Erfüllen Sie die oben genannten Kriterien, besorgen Sie sich die Antragsunterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, bei der Servicestelle für Rehabilitationen oder laden Sie den Antrag direkt über nachfolgenden Button herunter.
Checkliste Antragsunterlagen
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (G0100)
- Angaben zum beruflichen Werdegang (G0130)
- Informationen zur Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind (G0132)
- Anlage G0133
- Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz (G0134)
- Bei Modulschuhen und handgefertigten Maßschuhen: Nachweis über die Baumusterprüfung
- Aktueller fachärztlicher Befundbericht mit Begründung vom Orthopäden oder Chirurgen
- Kostenvoranschlag für den orthopädischen Fußschutz
Nachdem Sie die Antragsunterlagen in Papierform vor sich liegen haben, füllen Sie diese vollständig aus und reichen Ihn bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger ein. Wir wünschen Ihnen viel Glück bei Ihrem Antrag und sollten Sie Fragen zu individuell angepassten Sicherheitsschuhen haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Quellen:
https://orthopaedie-wassberg.de/sicherheitsschuhe/sicherheitsschuhe-formulare.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
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