Neue oder überarbeitete PSA-Verordnungen werfen erfahrungsgemäß viele Fragen auf: Welche Änderungen gibt es? Was davon betrifft mich und meinen Betrieb? Wie sind die Fristen – und was kostet das am Ende? Im Hinblick auf Gehörschutz und die neue Verordnung (EU) 2016/425 können wir Entwarnung geben: In erster Linie sind die Hersteller gefordert.
Die neue PSA-Verordnung ersetzt zum 21. April 2018 die bisherige Richtlinie 89/686/EGW. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch nach der neuen Verordnung zertifiziert – Produkte, die noch der „alten“ EWG-Richtlinie entsprechen, dürfen aber noch bis März 2019 in Verkehr gebracht werden.
Die wichtigste Änderung: Schädlicher Lärm ist mit der neuen Verordnung offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt und fällt somit unter die Risiko-Kategorie III*. Doch welche Auswirkungen hat das? Müssen Sie sich als Gehörschutzträger oder Sicherheitsbeauftragter vorbereiten? Was gilt es zu beachten?
„High Risk Area“: Bild von Howard Lake, veröffentlicht unter Creative-Commons-Lizenz (CC BY-SA 2.0): https://www.flickr.com/photos/howardlake/5939827914
Wir können Sie beruhigen!
Auswirkungen hat diese Änderung hauptsächlich für PSA-Hersteller. Diese müssen sich in Zukunft strengeren und regelmäßigeren Qualitätssicherungen unterziehen, um neben der Qualitätskontrolle auch die nachhaltige Qualitätssicherung gewährleisten zu können. Des Weiteren muss die neue CE-Kennzeichnung und die Schutzwirkung auf allen Produkten (soweit möglich) sowie auf den Produktverpackungen angebracht werden.
Was bedeutet das für Gehörschutzträger und die Sicherheitsbeauftragten?
Hier gilt, was ohnehin schon immer gelten sollte: Jeder Mitarbeiter muss das Thema ernst nehmen!
Kategorie III umfasst ausschließlich Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen* können. Die Zuordnung von Lärm in diese Kategorie zeigt betroffenen Mitarbeitern unmissverständlich auf, wie wichtig der Schutz vor gefährlichem Lärm ist.
Sicherheitsbeauftragte müssen sehr genau darauf achten, Gehörschutzprodukte nur von Herstellern zu beziehen, die die Auflagen der neuen PSA-Verordnung ab Inkrafttreten einhalten.
Wie geht uvex mit der Umstellung um?
Die Themen Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung stehen für uvex, unabhängig von der neuen PSA-Verordnung, an erster Stelle! Unsere Produkte werden mit hochwertigen Materialien und strengster Präzision gefertigt, um den bestmöglichen Schutz zu bieten. Auch befassen wir uns schon seit geraumer Zeit intensiv mit den Änderungen, damit wir die reibungslose Umstellung im Übergangszeitraum garantieren können.
Zeitrahmen, in dem die neue PSA-Verordnung die alte PSA-Richtlinie ablösen wird
Haben Sie noch Fragen zur neuen Verordnung? Dann werden Sie wahrscheinlich auf der EU-Seite mit allen offiziellen Sprachversionen der Verordnung fündig – oder beim Fachbereich Persönliche Schutzausrüstung der DGUV. Gerne können Sie Ihre Frage auch hier im Kommentarbereich hinterlassen oder sie per E-Mail an expertenblog@uvex.de senden.
* „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“
Wie hilfreich war dieser Beitrag?
Klicke auf die Sterne um zu bewerten!
Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.
Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!
Lasse uns diesen Beitrag verbessern!
Wie können wir diesen Beitrag verbessern?