Sparen Sie bares Geld – mit der Arbeitsschutzprämie der BG BAU!
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (kurz BG BAU) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Gemäß Satzung liegen die Aufgaben der BG BAU in der Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Betrieben rund um das Baugewerbe.
Dabei arbeitet die BG BAU nach dem Grundsatz: "Prävention vor Entschädigung" – denn Vorsicht ist besser als Nachsicht. Schließlich können schon kleine Unachtsamkeiten am Bau schnell zu schweren Verletzungen führen. Mithilfe von Arbeitsschutzprämien möchte die BG BAU Unternehmen unterstützen, ihre Mitarbeiter mit gesundheitserhaltenden Produkten auszustatten.
Wie Sie die Arbeitsschutzprämien erhalten können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Fördersummen zur Verfügung stehen und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.
Wer ist berechtigt, die BG BAU Förderung zu beantragen?
Antragsberechtigte für die verschiedenen Arbeitsschutzprämien sind ausschließlich Mitglieder der BG BAU:
gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab 1 Beschäftigten mit abgeschlossenem Jahreslohnnachweis des Vorjahres
gewerblich tätige Einzelunternehmer bei Bestehen einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU
Mit welchen Fördersummen können Sie rechnen?
Wie hoch ist die Fördersumme pro Maßnahme?
Schutzbrillen: Die Förderung bei Schutzbrillen beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 20 € pro Stück.
Schutzhelme: Die Förderung bei Schutzhelmen beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 30 € pro Stück.
Korrektionsschutzbrillen: Die Förderung bei Korrektionsschutzbrillen beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 50 € pro Stück.
Gehörschutz-Otoplastiken: Die Förderung bei Otoplastiken beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 100 € pro Stück.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme pro Jahr?
Ihrem Unternehmen steht eine maximale Fördersumme pro Jahr zur Verfügung. Sobald Sie diesen Geldtopf ausgeschöpft haben, erhalten Sie für das laufende Jahr keine weitere Förderung mehr für Ihre Maßnahmen.
Wieviel Fördergeld Ihnen jährlich insgesamt zusteht, richtet sich nach der Höhe Ihrer Mitgliedsbeiträge des Vorjahres bei der BG BAU. Für ausführliche Informationen zur jährlichen Fördersumme und zum aktuellen Kassenstand wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der BG BAU.
Schritt für Schritt: So gelangen Sie an die BG BAU Förderung!
Schritt 1: Förderfähige Produkte kaufen
Sie erwerben förderfähige uvex-Produkte bei uns im Business-Shop oder bei Händlern. Alle Produkte, für die Sie eine BG BAU Arbeitsschutzprämie erhalten können, finden Sie weiter unten oder in unserem BG BAU Info-Flyer.
Schritt 2: BG BAU Förderantrag ausfüllen
Im Anschluss füllen Sie den Förderantrag der BG BAU für Ihre erworbenen Produkte aus.
Das Antragsformular finden Sie im jeweiligen Downloadbereich der einzelnen Fördermaßnahme auf der Website der BG BAU.
Schritt 3: Antrag + Rechnung an die BG BAU senden
Zum Schluss senden Sie den Förderantrag zusammen mit einer Rechnungskopie per Post / Fax / E-Mail an die BG BAU. Die Adresse finden Sie auf dem Förderantrag. Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, wird Ihnen der förderfähige Anteil des Kaufpreises zurückerstattet.
Achten Sie bitte darauf, dass die Antragstellung in demselben Jahr erfolgen muss, in dem das Produkt erworben wurde. Der 1. Januar gilt dabei als Stichtag.
Für diese Produkte erhalten Sie die BG BAU Arbeitsschutzprämie
Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nur auf die hier aufgelisteten uvex-Produkte erhalten können. Andere Produkte von uvex sind von der Förderung ausgeschlossen!
Förderung Warnschutzshirt mit UV Schutz (Gr. L-6XL), zertifiziert nach EN 20471 und geprüft nach EN 13758
Die Förderung bei Warnschutzshirts beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 30€ pro Stück.
Förderung Schutzbrillen mit Sonnenschutz, zertifiziert nach EN 166 und EN 172
Der Zuschuss bei Schutzbrillen beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 20 € pro Stück.
Förderung Schutzhelme mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz, zertifiziert nach EN 397
Die Förderung bei Schutzhelmen beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 30 € pro Stück.
Förderung Korrektionsschutzbrillen, zertifiziert nach EN 166
Die Zuzahlung bei Korrektionsschutzbrillen beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 50 € pro Stück.
Förderung Otoplastik (individuell angepasster Gehörschutz) mit akustischer Dämpfung und wiederkehrender Funktionsprüfung
Der Zuschuss bei Otoplastiken beträgt 50 % der Anschaffungskosten aber maximal 100 € pro Stück.
Sie haben Fragen zur BG BAU Förderung oder benötigen Hilfe?
Download Info-Flyer
Hier können Sie sich unseren Flyer zum Thema Arbeitsschutzprämie der BG BAU herunterladen.
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