Gehörschutz Normen

Normen und Richtlinien

Selbstverständlich erfüllen unsere Produkte auf Basis der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA) alle notwendigen Normen und Standards – und mehr noch: Wir verlangen ihnen immer noch ein bisschen mehr ab. Für das Extra an Sicherheit, das unsere Kunden – zu Recht – von uns erwarten.

DIN EN 352 – Gehörschützer, allgemeine Anforderungen

Die Norm DIN EN 352 regelt die allgemeinen Anforderungen an den Gehörschutz im Rahmen von Arbeitsschutzbekleidung.

Die Auswahl eines angemessenen Gehörschutzes nach DIN EN 352 bemisst sich nach den spezifischen Arbeitsbedingungen sowie der Art des auftredenden Lärms am Arbeitsplatz. Anforderungen an Gehörtschutz werden demnach geregelt und unterschieden nach folgenden Gehörschutzarten:

  • Gehörschutzstöpsel
  • Kapselgehörschützer
  • Gehörschutzhelme
  • Schallschutzanzüge

Neben den allgemeinen Anforderungen nach DIN EN 352 werden die produktspezifischen Besonderheiten und Anforderungen in nachfolgenden Sondernormen geregelt.

Alle Gehörschützer sind nach DIN EN 352 zu kennzeichnen mit:

  • Herstellername oder Handelsmarke und Modellbezeichnung
  • EN-Nummer
  • Hinweisen zum Einsetzen, zur Anwendung und zum Tragen (nach Notwendigkeit)
  • Nenngrößen-Angaben
  • CE-Kennzeichnung
  • Hinweisen zu Wiederverwendbarkeit oder Einmalgebrauch (relevant für Gehörschutzstöpseln)
  • Rechts- beziehungsweise Linkskennzeichnung (bei Otoplastiken)

DIN EN 352-1 – Kapselgehörschützer

Kapselgehörschützer nach DIN EN 352-1 sind definiert als Gehörschutz, der die beiden äußeren Ohren des Trägers mit einer funktionellen Kapsel umschließt. Da in Bereichen mit wechselnder Lärmbelastung ein häufiges An- und Ablegen des Gehörschutzes erwünscht ist, wird für solche Umgebungen ein Kapselgehörschutz empfohlen.

DIN EN 352-2 – Gehörschutzstöpseln

Unter Gehörschutzstöpseln versteht man nach DIN EN 352-2 alle Gehörschützer, die direkt im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen werden.

Varianten:

  • Einwegstöpsel
  • Wiederverwendbarer Stöpsel
  • Gehörschutzstöpsel mit Kopfbügel
  • Gehörschutz Otoplasik

Während die allgemeinen Anforderungen an Gehörschutzstöpsel in DIN EN 352-2 geregelt sind, beschreibt Teil 7 die Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für pegelabhängige Gehörschutzstöpsel.

DIN EN 352-3 – Gehörschutzkapseln an Arbeitsschutzhelmen

Die Norm DIN EN 352-3 beschreibt alle Kapselgehörschützer, die direkt an Arbeitsschutzhelmen befestigt werden.

DIN EN 352-4 – Pegelabhängige Kapselgehörschützer

Die Norm DIN EN 352-4 beschreibt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen von niveauabhängigen Kapselgehörschützern.

DIN EN 352-5 – Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation

Die Norm DIN EN 352-5 beschreibt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen an Kapselgehörschützer mit aktiver Lärmkompensation.

DIN EN 352-6 – Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen

Die Norm DIN EN 352-6 beschreibt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen an Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen.

DIN EN 352-7 - Pegelabhängige Gehörschutzstöpsel/Otoplastiken

Pegelabhängige Gehörschutzstöpsel/Otoplastiken sind dazu konstruiert, den Erhalt von wichtigen Außengeräuschen zu ermöglichen, während sie bei hohen Pegeln eine Dämmung des Schalls bewirken. Sie können für die Anwendung in Umgebungen mit unterbrochener oder stoßweiser Lärmeinwirkung (Impulslärm), in der gleichzeitig äußere akustische Warnsignale gehört werden müssen, eingesetzt werden. Diese Norm behandelt diejenigen Gehörschutzstöpsel/Otoplastiken, die mit einem elektronischen Schaltkreis für die Schallregeneration ausgestattet sind.

DIN EN 352-8 – Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke

Die Norm DIN EN 352-8 beschreibt Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen an Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke.

Kennzeichnung der Signalerkennung

In einem von der Berufsgenossenschaft durchgeführten Berechnungsverfahren können Gehörschutzprodukte als besonders geeignet für bestimmte Anwendungsbereiche eingestuft werden.

Diese Einstufungen sind wie folgt definiert:

Arbeitsschutzverordnung Lärm und Vibration

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