Sparen Sie bares Geld – mit dem Prämienkatalog der VBG!

Die Verwaltungs­Berufsgenossenschaft­ (kurz­ VBG) ist­ Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für z.B. Zeitarbeitsunternehmen, Sicherheitsunternehmen, Banken, Versicherungen und weitere, nahezu 100 Branchen in Deutschland.

Die VBG hat nach dem Sozialgesetzbuch in erster Linie die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Die VBG belohnt durch das aktuelle Prämienverfahren weiterhin Mitgliedsunternehmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen umsetzen.

Wie Sie die Arbeitsschutzprämien erhalten können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Fördersummen zur Verfügung stehen und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

Wer ist berechtigt, die VBG Prämie zu beantragen?

Mit welchen PSA-relevanten Prämien können Sie rechnen?

Wie hoch ist die maximale Prämien-summe pro Jahr?

Wer ist berechtigt, die VBG Prämie zu beantragen?

Antragsberechtigte für die Teilnahme am­ Prämienverfahren ­sind ausschließlich Mitglieder der VBG aus den folgenden Branchen:

  • Sicherheitsunternehmen
  • Unternehmen der Zeitarbeit
  • Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
  • Unternehmen der Glas-Industrie, Grobkeramik, Feinkeramik
  • Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe

Mit welchen PSA-relevanten Prämien können Sie rechnen?

  • Schutzbrillen: Sonnenbrillen,­ die ­bei­ der Arbeit getragen werden nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172. Die Prämie liegt bei 40%
  • ­­Korrektionsschutzbrillen: Die­ Prämie liegt bei 40% der Netto-Investitionskosten
  • Gehörschutz­-Otoplastiken: Die­ Prämie liegt bei 40% der Netto-Investitionskosten
  • Automatische Schweißerschutzhelme: Die Prämie liegt bei 40% der Stückkosten der Netto-Investitionskosten
  • Warnschutzkleidung: mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte- und Wettereinflüssen nach EN ISO 20471 sowie EN 342 und/oder EN 343. Die Prämie liegt bei 40% der Netto-Investitionskosten

Wie hoch ist die maximale Prämiensumme pro Jahr?

Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Versicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.

Für ausführliche Informationen zum Prämienstand besuchen Sie bitte die Seite der VBG.

 

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