Die VerwaltungsBerufsgenossenschaft (kurz VBG) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für z.B. Zeitarbeitsunternehmen, Sicherheitsunternehmen, Banken, Versicherungen und weitere, nahezu 100 Branchen in Deutschland.
Die VBG hat nach dem Sozialgesetzbuch in erster Linie die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Die VBG belohnt durch das aktuelle Prämienverfahren weiterhin Mitgliedsunternehmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen umsetzen.
Wie Sie die Arbeitsschutzprämien erhalten können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Fördersummen zur Verfügung stehen und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.
Wer ist berechtigt, die VBG Prämie zu beantragen?
Mit welchen PSA-relevanten Prämien können Sie rechnen?
Wie hoch ist die maximale Prämien-summe pro Jahr?