Nutzungsbedingungen der Mediendatenbank

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der durch die

UVEX ARBEITSSCHUTZ GMBH
Würzburger Str. 181-189
90766 Fürth
Deutschland

(nachfolgend „Anbieter“ genannt) zur Verfügung gestellten Mediendatenbank.

Die Mediendatenbank ist eine Datenbank mit verschiedenen digitalen Inhalten, die urheberrechtlichen bzw. markenrechtlichen Schutz genießen. Die Datenbank beinhaltet insbesondere Fotografien von Produkten und/oder Personen, Firmen- und Produktlogos, Produktbeschreibungen, Videos und Podcasts.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Inhalte der Mediendatenbank jederzeit zu verändern, einzelne oder alle Inhalte zu bearbeiten, zu löschen und/oder neue Inhalte hinzuzufügen.

Die Nutzung der Mediendatenbank ist ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Nutzungsbedingungen gestattet.

Mit der Registrierung und/oder Nutzung der Mediendatenbank erklärt sich der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung einverstanden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Mediendatenbank ist eine vorherige Registrierung. Ein Anspruch auf Zugang zur Mediendatenbank besteht jedoch nicht.

Für die Registrierung werden personenbezogene Daten zur Überprüfung der Berechtigung des Zugangs erhoben und anschließend gespeichert und verarbeitet. Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Weiterführende Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Der Anbieter behält sich vor, die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Nutzerdaten zu widerrufen, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit technische Änderungen oder Wartungsarbeiten vorzunehmen, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Mediendatenbank führen können. Der Anbieter wird sich bemühen, diese Ausfallzeiten gering zu halten. Ein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Erreichbarkeit der Mediendatenbank besteht nicht.

Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Passwort geheim zu halten, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und Maßnahmen zu treffen, die eine direkte oder indirekte Nutzung durch Dritte ausschließen. Hat der Nutzer die missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist der Nutzer schadensersatzpflichtig. Der Anbieter behält sich insoweit die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§ 3 Nutzungsrechte

Alle in der Mediendatenbank gespeicherten Dateien (nachfolgend „Inhalte“) sind Eigentum des Anbieters oder seine verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG oder werden unter Lizenz genutzt.

Die nachfolgenden Nutzungsrechtseinräumungen gelten vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Rahmen der individuellen Beschreibung der Inhalte in der Mediendatenbank, aus welcher sich zusätzliche räumliche, inhaltliche und zeitliche Einschränkungen in Bezug auf die nachfolgende Nutzungsrechtseinräumung ergeben können.

Der Anbieter räumt dem Nutzer ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Inhalte zu nutzen, insbesondere sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben allerdings ausschließlich (a) um Produkte des Anbieters oder dessen verbundener Unternehmen zu bewerben, (b) um Verkaufsmaterialien für derlei Produkte zu erstellen, (c) zur redaktionellen Nutzung für Berichtserstattungen durch die Presse oder (d) zur Erbringung von vertraglich mit dem Anbieter oder dessen verbundenen Unternehmen vereinbarten Leistungen durch Agenturen. Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die Dauer der Zusammenarbeit zwischen dem Nutzer und dem Anbieter. Räumlich sind die Nutzungsrechte auf die EU, die Schweiz, Norwegen, das Vereinigte Königreich, Russland, Australien, China, Japan und Südafrika beschränkt. Für weitere Länder können die Nutzungsrechte auf Anfrage erteilt werden. Die Erweiterung durch den Anbieter bedarf der Schriftform.

Die Verwendung der Inhalte aus der Mediendatenbank muss grundsätzlich vorab vom Anbieter schriftlich freigegeben werden. Der Nutzer ist daher verpflichtet, ein PDF der Gestaltung bzw. des Layouts unter Angabe des Einsatzzweckes (z. B. „Produktkatalog“ oder „Fachmagazin-Anzeige“) an improof@uvex.de zu übersenden.

Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige Änderung der Inhalte ist nicht erlaubt. Ausgenommen ist die S/W-Wiedergabe der Logos, Insertionsvorlagen oder Produkt- und Promotionabbildungen. Der Verkauf oder die kommerzielle Weitergabe der Inhalte ist untersagt.

Eine Nutzung der Inhalte im Zusammenhang mit gegen die Menschenwürde verstoßenden, rassistischen, frauenfeindlichen, jugendgefährdenden, pornographischen, rechtsradikalen oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten ist nicht gestattet.

Eine über die hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Verwendung des zur Verfügung gestellten Inhalts ist nicht gestattet.

Die obenstehenden Nutzungsrechte kann der Anbieter jederzeit ohne Angaben von Gründen für die Zukunft widerrufen, wobei einem berechtigten Interesse des Nutzers, z.B. in Bezug auf bereits hergestellte Werbematerialien, im Einzelfall Rechnung zu tragen ist.

Endet die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Nutzer, so ist der Nutzer verpflichtet, die heruntergeladenen Inhalte sowie ggf. erstellte Kopien unverzüglich zu löschen.

§ 4 Notwendige Vermerke

Die in der Mediendatenbank angegebenen Quellenangaben sind bei der Veröffentlichung des Inhalts identisch zu übernehmen. Der Nutzer ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gemäß § 13 S. 2 UrhG zudem verpflichtet, einen Urhebervermerk am Inhalt in üblicher Weise anzubringen, so dass eine Zuordnung zum Anbieter eindeutig möglich ist.

Sofern die Inhalte im Rahmen eines Presseerzeugnisses veröffentlicht werden, hat der Nutzer unverzüglich nach Veröffentlichung unaufgefordert und unentgeltlich ein Belegexemplar mit der Angabe des veröffentlichten Inhalts zu übersenden. Erfolgte die Veröffentlichung online, ist der Nutzer verpflichtet, anstatt eines Belegexemplars einen Link zu der betreffenden Internetseite oder entsprechende Screenshots zu übersenden.

Unterlässt der Nutzer bei Veröffentlichung des Inhalts die in diesem Paragrafen vorgeschriebene Vermerke, hat er den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die auf der fehlenden Angabe basieren, freizuhalten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

§ 5 Zuwiderhandlungen

Der Nutzer hat in jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen eine vom Anbieter nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an den Anbieter zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

§ 6 Gewährleistung

Der Nutzer ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, die für den jeweiligen Inhalt geltenden räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Beschränkungen einzuhalten, sowie im Rahmen der Nutzung der Inhalte die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere wettbewerbsrechtliche Vorgaben, zu beachten.

§7 Haftung

Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter sowie dessen verbundene Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer rechtswidrigen oder über die mittels dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Verwendung des Inhalts durch den Nutzer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Dritte, die im Auftrag des Nutzers handeln, geltend gemacht werden.

Der Anbieter garantiert keine Virenfreiheit der Mediendatenbank oder deren Inhalte. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass vor dem Download von Inhalten angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum eigenen Schutz ergriffen werden, z.B. durch die Installation geeigneter Virenschutzprogramme.

Für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, haftet der Anbieter nur bei Verschulden, für die Verletzung sonstiger Pflichten ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht des Anbieters ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den nachgewiesenen, bei Vertragsschluss für diesen vorhersehbaren und für den Nutzer nicht abwendbaren Schaden beschränkt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit des Anbieters bleiben unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Anbieters. Sie gelten jedoch nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, falls eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Schlussbestimmungen

Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden Nutzungsbedingungen mit Wirkung für den zukünftigen Zugriff auf die Mediendatenbank zu ändern. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sich jeweils über die aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen aktiv zu unterrichten.

Diese Nutzungsbedingungen sind abschließend und vollständig und ersetzen sämtliche vorangegangenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Abreden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Bezug zum Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein/werden oder sich eine Regelungslücke ergeben, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam, es sei denn der mit den Nutzungsbedingungen beabsichtigte Zweck wäre vereitelt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

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