Die Bedeutung der FFP-Schutzklassen

Aerosole und Feinstaub-Partikel gehören zu den tückischsten Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld, in der Atemluft sind sie nahezu unsichtbar. Partikelfiltrierende Halbmasken bieten Schutz vor derlei Gefahren – sie gliedern sich in drei Schutzklassen: FFP1, FFP2 and FFP3.

Die Wichtigkeit von Atemschutz

Gefährliche Partikel können krebserregend oder radioaktiv sein, andere schädigen das Atmungssystem des Körpers über Jahrzehnte hinweg und führen zur langfristigen Entwicklung schwerer Erkrankungen. Bestenfalls haben Arbeiter lediglich mit unangenehmen Gerüchen zu kämpfen. Atemschutzmasken schützen in drei Klassen vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch und Feinstaub bei der Arbeit, ihre Schutzfunktion ist europaweit nach EN 149 normiert. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken, unterteilt werden sie in die Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3.

Wie funktioniert eine Atemschutzmaske?

Atemschutzmasken schützen vor lungengängigem Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosol), nicht aber vor Dampf und Gas. Das Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei FFP Klassen, das Kürzel FFP steht dabei für „filtering face piece“. Eine Atemschutzmaske bedeckt Nase und Mund und setzt sich zusammen aus verschiedenen Filtermaterialien und der Maske selbst. Vorgeschrieben sind sie an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird. Dies ist die maximal zulässige Konzentration von Stäuben, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht zu gesundheitlichen Schäden führt. Wird sie überschritten, sind Atemschutzmasken verpflichtend.

Wovor schützen Atemschutzmasken?

Die Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 bieten abhängig von der Gesamtleckage und der Filterung von Partikelgrößen bis zu 0,6 μm Atemschutz für unterschiedliche Konzentrationen von Schadstoffen. Die Gesamtleckage kommt zustande durch den Filterdurchlass und Undichtigkeiten an Gesicht und Nase, die uvex Atemschutzmasken durch Orientierung an der menschlichen Anatomie weitestgehend vermeidet. Durch innovative Filtertechnologie bleibt auch der Atemwiderstand gering und die Atmung wird selbst bei mehrmaliger Verwendung der Atemschutzmaske nicht durch abgefangene Partikel im Filter erschwert.

FFP1
  • Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben
  • Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkrankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen
  • Gesamtleckage darf maximal 25% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 4-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder giftige noch fibrogene Stäube und Aerosole zu erwarten sind. Sie filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm – und sie dürfen eingesetzt werden, wenn die der Arbeitsplatzgrenzwert nicht höher als bis um das 4-fache überschritten wird. Im Bauwesen oder in der Nahrungsmittelindustrie sind Atemschutzmasken der Klasse FFP1 meist ausreichend.

uvex FFP1-Masken

FFP2
  • Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • Partikel können fibrogen sein, was bedeutet, dass sie kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes führen
  • Gesamtleckage darf maximal 11% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Eingesetzt werden Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 beispielsweise in der Metallindustrie oder auch im Bergbau. Dort geraten Arbeiter in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und die das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen. Außerdem schützen unsere Masken zusätzlich durch das innovative uvex Filtersystem mit Carbonschicht vor Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz

uvex FFP2-Masken

FFP3
  • Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • Im Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP3 Maske empfohlen
  • Gesamtleckage darf maximal 5% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 30-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5% und einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie dazu in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden sie beispielsweise in der chemischen Industrie.

uvex FFP3-Masken

Finden Sie alle Beiträge zum Thema Atemschutz im uvex Experten-Blog

Was genau sagt die Atemschutz-Norm DIN EN 149? Finden Sie es heraus auf unserer Normen-Infoseite


Bei den oben gemachten Angaben handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die angegebenen Schutzklassen für die verschiedenen Anwendungsgebiete sind Mindestanforderungen und dienen nur zur Orientierung. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, vor Einsatz zu prüfen, ob das Atemschutzgerät den Anforderungen bzgl. Gefahrenstoff und Konzentrationen entspricht. Für die Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung muss deshalb immer eine Beurteilung vor Ort durch die Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Einrichtungen erfolgen. Die UVEX ARBEITSSCHUTZ GMBH übernimmt keine Haftung für die übermittelten Informationen.

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