Laserschutzbeauftragte – die Ansprechpartner:innen für einen sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen
Laserschutzbeauftragte sind Expert:innen für Lasereinrichtungen und kennen die Schutzmaßnahmen für deren sicheren Einsatz im Unternehmen. Das können sowohl Angestellte des eigenen Unternehmens als auch externe Personen sein, die einen Laserschutzbeauftragten-Kurs mit Abschlussprüfung gemäß OStrV absolviert haben. Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die Laserschutzbeauftragten (LSB) für Sie zusammengefasst.
Welche Aufgaben haben Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS?
Wann müssen Arbeitgebende eine:n Laserschutzbeauftragte:n bestellen?
Wie bestellt man eine:n Laserschutzbeauftragte:n?
Ist es nötig, dass ein:e Laserschutzbeauftragte:r bei jeder Laseranwendung in der Nähe ist?
Wer darf Laserschutzbeauftragte:r sein? – Voraussetzungen
Laserschutzbeauftragter-Kurse und -weiterbildungen auf höchstem Niveau bei der uvex academy
Müssen sich Laserschutzbeauftragte fortbilden?
Laserschutzbeauftragter-Kurse und weitere Arbeitsschutzseminare bei der uvex academy
Welche Aufgaben haben Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS?
Laserschutzbeauftragte kümmern sich schwerpunktmäßig um die Sicherheit der Beschäftigten und die Prävention von Gefahren durch Laserstrahlung. Wenn Gefahrenpotenziale frühzeitig erkannt und beseitigt sowie Prozesse anders strukturiert werden, kann rechtzeitig und effektiv eingegriffen werden, um die Arbeitsprozesse zu erleichtern und sicher zu gestalten.
Nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) und der Technischen Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS, Abs 5.1 TROS Allg., Ausgabe: Juli 2018) hat der oder die Laserschutzbeauftragte (LSB) die Aufgabe,
- den Arbeitgebenden und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (jährlich zu aktualisieren!), der Sicherheitseinschätzung und der Einsetzung von Schutzmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen.
- betriebliche Schutzmaßnahmen festzulegen, durchzuführen und regelmäßig zu kontrollieren, ob diese wirkungsvoll sind.
- die geeignete persönliche Schutzausrüstung für den jeweiligen Arbeitsplatz auszuwählen.
- die Verantwortlichen beim Kauf und bei der Inbetriebnahme der Lasereinrichtung zu beraten.
- Laser-Geräte auf deren Sicherheit zu überprüfen.
- alle Mitarbeitenden im Betrieb, die mit Laser-Geräten arbeiten, regelmäßig darin zu unterweisen, wie sie mit der Laseranlage richtig umgehen, welche Gefahren von Laserstrahlung ausgehen und welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind. Zudem geht es in der Unterweisung darum, wie man sich im Laserbereich verhält und wie die Lasereinrichtungen zu beschildern sind (findet meist am Laser-System selbst statt, auch wenn Online-Formate erlaubt sind).
- sicherzustellen und zu überprüfen, dass die Laseranlagen ordnungsgemäß und sicher benutzt werden und alle Sicherheits- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
- dem Arbeitgebenden zu melden, wenn Schutzmaßnahmen nicht befolgt werden oder es Missstände gibt.
- den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen, zum Beispiel bei der Untersuchung von Unfällen aufgrund von Laserstrahlung.
- Berechnungen zur Lasersicherheit überprüfen und Gefahrenpotenzial einschätzen (Beratungsverantwortung); die tatsächlichen Berechnungen übernimmt die fachkundige Person für Messungen und Berechnungen.
Wann müssen Arbeitgebende eine:n Laserschutzbeauftragte:n bestellen?
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in Deutschland legt fest, dass der Arbeitgebende schriftlich eine:n Laserschutzbeauftragte:n bestellen muss, bevor ein Lasergerät der Klasse 3R, 3B oder 4 benutzt wird. Im europäischen Ausland gilt die Beauftragung eines Laserschutzbeauftragten nach OStrV nur für 3B- und 4-Laser. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange das Laser-Gerät in Betrieb sein soll. Beispiele in diesen Klassen sind Laserscanner, Laserpointer, Baustellenlaser (3R), Showlaser, Forschungslaser, Low-Level-Laser-Therapie-Geräte (3B), Laser-Systeme für medizinische Anwendungen oder Hochleistungslaser zum Schneiden, Schweißen, Reinigen und Beschriften mit Laserstrahlen (4). Es ist auch Pflicht, Lasereinrichtungen ab der Klasse 3R bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Die Laserklassen werden durch die internationale Norm IEC 60825-1 festgelegt und zeigen das Gefahrenpotenzial des Lasers von Stufe eins bis vier an. Bei der Nutzung von Geräten mit den Laserklassen 1, 1C, 2 ist keine Kontrolle durch eine Person mit Fachkenntnissen nötig, bei den Klassen 1M, 2M und 3A wird das Hinzuziehen eines oder einer Laserschutzbeauftragten empfohlen, aber nicht verpflichtend. Unter die Klassen 1 und 2 fallen zum Beispiel Laserdrucker, DVD- oder CD-Brenner, Pilotlaser oder Präsentationslaser, welche im Bildungswesen genutzt werden.
Wie bestellt man eine:n Laserschutzbeauftragte:n?
Der Arbeitgebende erstellt eine Bestellungsurkunde, in der die Aufgaben, Pflichten und Rechte des oder der Laserschutzbeauftragten (LSB) beschrieben werden. Eine anpassbare Vorlage dafür stellt die BG ETEM zur Verfügung. Er lässt es einem Mitarbeitenden in seinem Unternehmen oder einer externen Person, die das Zertifikat des Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS besitzt, zukommen und beauftragt ihn oder sie damit. Es reicht nicht aus, dies in mündlicher Form zu tun. Wenn mehrere Laserschutzbeauftragten beauftragt werden, sollte der Zuständigkeitsbereich jeder einzelnen Person schriftlich definiert und festgelegt werden. Die Zuständigkeitsbereiche dürfen sich nicht überschneiden. Es wird empfohlen, mindestens zwei Leute mit der Fachausbildung zum Laserschutzbeauftragten im Betrieb zu haben, um eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit organisieren zu können.
Ist es nötig, dass ein:e Laserschutzbeauftragte:r bei jeder Laseranwendung in der Nähe ist?
Grundsätzlich muss der sichere Ablauf der Laseranwendung überwacht werden, was in Form von Stichproben-Prüfungen stattfinden kann. Bei medizinischen Anwendungen muss jedoch gesichert sein, dass der oder die Laserschutzbeauftragte innerhalb von kurzer Zeit (bis zu 30 Minuten) an Ort und Stelle ist. Auch bei anderen Anwendungen ist dringend geraten, dass der oder die Laserschutzbeauftragte für Problemfälle erreichbar ist und zeitnah zum Laserbereich kommen kann. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, eine Person als Vertretung zu organisieren. Diese:r Vertreter:in sollte über die gleiche Fachkunde verfügen wie der oder die bestellte Laserschutzbeauftragte.
Wer darf Laserschutzbeauftragte:r sein? – Voraussetzungen
Grundsätzlich können sowohl Sicherheitsbeauftragte als auch Facharbeiter:innen und auch Teamleiter:innen zu Laserschutzbeauftragten werden. Als Anforderung vor der Teilnahme an einem Laserschutzbeauftragter-Kurs gilt nach TROS, Abs 5.1 (1) TROS Allg., Ausgabe: Juli 2018 eine abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Bereich (technisch, medizinisch, kosmetisch oder naturwissenschaftlich) oder eine vergleichbare Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Eine zwingende Voraussetzung ist außerdem, dass die betreffende Person nach OStrV § 5 für die nötigen Grundlagen-Kenntnisse an einem Lehrgang oder an einer Schulung für Laserschutzbeauftragte teilgenommen und sie durch Bestehen einer Prüfung (meist ein Multiple-Choice-Test) erfolgreich abgeschlossen hat. Die Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) konkretisiert, dass die neuen Laser-Verantwortlichen auch einen Nachweis des bestandenen Kurses, also ein Zertifikat als Laserschutzbeauftragte:r brauchen.
Berufsgenossenschaften bieten unter anderem Laserschutzbeauftragte-Seminare gemäß TROS an, aber es gibt auch andere Anbieter wie die uvex academy. Wichtig ist, dass diese die technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) erfüllen, damit die Berufsgenossenschaft die Zertifikate dieser Laserschutzbeauftragten-Kurse anerkennt. Außerdem ist es wichtig, dass die betreffenden Personen durch Fortbildungen für Laserschutzbeauftragte ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten. Die Fachkunde ist spätestens nach fünf Jahren aufzufrischen und ein neues Zertifikat zu erwerben.
Laserschutzbeauftragter-Kurse und -weiterbildungen auf höchstem Niveau bei der uvex academy
Die uvex academy bietet mit einer über 15-jährigen Erfahrung Laserschutzkurse und -schulungen für Einsteiger:innen und Fortgeschrittene an, die nach ISO 9001:2015 zertifiziert sind und den Vorgaben von OStrV und TROS entsprechen. Das Portfolio von sechs Laserschutzkursen wird auf Deutsch und im Fall des Laser Safety Officer-Kurses auf Englisch gehalten. Was die Laserschutzkurse der uvex academy auszeichnen, ist die sinnvolle Verbindung von theoretischen Inhalten mit praktischen Vorführungen in unserem Laser-Schulungszentrum und Ihre Auswahl des Schulungsortes: Ihre Mitarbeiter:innen können für den Laserschutzkurs unsere uvex academy in Fürth besuchen oder wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen.
Wenden Sie sich gerne an uns, um alle Fragen zu klären und einen Termin für die Durchführung der Inhouse-Schulung zu vereinbaren. Sie erreichen uns per Mail (academy@uvex.de), telefonisch (+49 911 9736-1710) oder über unser Kontaktformular.
Müssen sich Laserschutzbeauftragte fortbilden?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt im Grundsatz 303-005 fest, dass Laserschutzbeauftragte alle fünf Jahre eine Fortbildung besuchen müssen, um weiterhin fachlich qualifiziert zu sein und die aktuellsten Fachkenntnisse zu haben. In welchen zeitlichen Abständen eine Fortbildung für Laserschutzbeauftragte ratsam ist, hängt auch davon ab, wie schnell sich die Lasertechnik entwickelt.
Laserschutzbeauftragter-Kurse und weitere Arbeitsschutzseminare bei der uvex academy
Die uvex academy führt seit 2005 über 40 zertifizierte Arbeitsschutzschulungen durch. Zu nennen sind hier unter anderem die Laserschutz-Seminare, Schulungen zur Messung künstlicher optischer Strahlung, zum Hand-, Fuß-, Lärm- sowie zum Augenschutz. Werfen Sie einen Blick in unseren Schulungskalender, um zu sehen, wann der nächste uvex-Laserschutzbeauftragter-Grundkurs, eine LSA-Fortbildung oder ein anderer Kurs Ihres Interesses stattfindet und zu erfahren, was die jeweiligen Kurse ausmacht.
Des Weiteren entwickeln die kompetenten Trainer der uvex academy auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Kurse, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie sich eine persönliche Beratung, kommen Sie gerne per Mail (academy@uvex.de), über unser Kontaktformular oder telefonisch (+49 911 9736-1710) auf uns zu! Sie können sich auch direkt über unseren Schulungskalender als Teilnehmer:in an unseren Laserschutzseminaren oder an anderen Kursen anmelden.