Arbeitssicherheit Fortbildung zur Erlangung der Fachkunde "Messung von künstlicher optischer Strahlung"
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Standort Fürth
Über die Fortbildung
Das Ziel der Arbeitssicherheit Fortbildung ist die Erreichung der Qualifikation als Fachkundige Person zur Messung von künstlicher optischer Strahlung gemäß OStrV § 5.
Laut Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) – siehe auch EG-Richtlinie 2006-25-EG – sind Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, Quellen künstlicher optischer Strahlung zu überprüfen. Werden die vorgeschriebenen Werte überschritten, ist eine Lichtquellen-Vermessung und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen notwendig.
In der Arbeitssicherheit Fortbildung werden im praktischen Versuch, unter Einbindung gegebener Problemstellungen der Kursteilnehmer, Lichtquellen vermessen, Messwerte analysiert, Ergebnisse diskutiert und Ableitungen für den Umgang mit starken Lichtquellen sowie deren Gefährdungspotential gezogen.
Ziele der Fortbildung - Ihr Nutzen
- Repetitorium physikalischer Kenngrößen
- Darlegung messtechnischer Grundvoraussetzungen
- Übung im Umgang mit Messgeräten
- Ermittlung und Analyse von Parametern kohärenter und inkohärenter Strahlung
- Erarbeitung möglicher Fehlerquellen bei der Messung
- Hinweise auf besondere Gefahrenpotentiale
- Bewertung von Gefahren durch Streustrahlung und Reflexionen
- Rechte und Pflichten
- Ausgabe von allen notwendigen Schriften und Formularen sowie deren Schulung
- Intensive praktische Übungen zur Umsetzung der theoretischen Kenntnisse
- Praktische Nutzung der Messgeräte an realen Strahlquellen und erläutern der korrekten Dokumentation
- Prüfung des erworbenen Wissens gem. der nationalen Verordnung (OStrV)
Zielgruppe
Die Arbeitssicherheit Fortbildung richtet sich an Beauftragte und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, Hochschulen, Kliniken oder Forschungseinrichtungen mit konkreter Anwendung von Lasern oder Hochleistungslichtquellen.
Weitere Informationen
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Sinne des § 5 Abs. 3 AsiG (Deutschland) bzw. § 83 (8) AschG (Österreich). Sie wird durch den VDSI e.V. und den VÖSI anerkannt und mit 3 Weiterbildungspunkten bewertet.
Vor allem der Schutz vor Laserstrahlung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Wenn Sie mit Laseranlagen arbeiten oder für den sicheren Umgang mit Lasern in Ihrem Betrieb verantwortlich sind, sind diese Aus- und Weiterbildungen der uvex academy für Sie ebenfalls interessant:
Laserschutztutorial
Laserschutzbeauftragter für technische Applikationen
Laserschutzbeauftragter für technische Applikationen (blended learning)
Inbetriebnahme und Betriebssicherheit von Laseranlagen
Praktikum für Laserschutzbeauftragte
Laser Safety Officer (Englisch)
Dauer und Gebühr
Die Arbeitssicherheit Fortbildung "Messung von künstlicher optischer Strahlung" dauert zwei Tage und wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erbracht. Als Kursgebühr fallen 950€ inklusive Mehrwertsteuer an. Bei Anmeldung 2 Monate vor Seminarbeginn gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %
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